
(Delikt) ist die vom Recht nicht erlaubte Handlung, welche bei einem Schaden eines anderen einen Schadensersatzanspruch begründet. Die u. H. ist seit den Anfängen des Rechts bekannt. Zu den verletzbaren Rechtsgütern gehören vor allem der Körper und das Eigentum des Menschen (Tötung, Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung). Eine bedeu...
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U.H. ist der widerrechtliche, d.h. ohne Rechtfertigungsgrund wie Notwehr, Einwilligung, Züchtigungsrecht o. dgl. vorgenommene Eingriff in ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut, durch den - adäquat verursacht (Schadensersatz) - ein Schaden eintritt; Strafbarkeit ist nicht Voraussetzung. Die u.H. setzt...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unerlaubte_Handlung.htm

(civil offence, civil offense, tort, tortious act, unlawful act) Ein Tun oder Unterlassen, das von den gültigen Rechtsnormen nicht gedeckt ist. Die U. umfasst nicht nur Verbotenes sondern auch Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen (etwa Sorgfalt...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=U&id=29072&page=1

(civil offence, civil offense, tort, tortious act, unlawful act) Ein Tun oder Unterlassen, das von den gültigen Rechtsnormen nicht gedeckt ist. Die U. umfasst nicht nur Verbotenes sondern auch Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen (etwa Sorgfaltspflicht, Aufsichtspflicht).
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=U&id=29072&page=1

unerlaubte Handlung, Delikt, der widerrechtliche und schuldhafte Eingriff in ein fremdes Rechtsgut. Er verpflichtet bei einem hieraus kausal (Kausalität) entstandenen Schaden zum Schadensersatz (§§ 823† †™853 BGB), z. B. bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, des Eigen...
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U.H. ist der widerrechtliche, d.h. ohne Rechtfertigungsgrund wie Notwehr, Einwilligung, Züchtigungsrecht o.dgl. vorgenommene Eingriff in ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut, durch den – adäquat verursacht (Schadensersatz) – ein Schaden eintritt; Strafbarkeit ist nicht Voraussetzung. Die u.H. setzt regelmäßig Verschulden voraus; A...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Unerlaubte_Handlung.html

rechtswidrig verschuldete Verletzung fremder Rechtsgüter, besonders von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Geschlechtsehre und Eigentum, und allgemein durch Schadenszufügung zuwider den guten Sitten. Unerlaubte Handlungen verpflichten zum Schadensersatz ; rechtliche Regelung in §§ 823 ff. BGB. In der Schweiz ist der gesetzlic...
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https://www.wissen.de//lexikon/unerlaubte-handlung
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